Mitteilung der Antennengemeinschaft Flöha e.V.
Ab den 1. Mai 2022
schalten wir in unsern Kabelnetz
die Verbreitung der
analogen Hörfunkprogramme ab.
Wir werden durch den
§ 4 Absatz 6 des
Sächsischen
Privatrundfunkgesetzes
dadurch gezwungen.
Uns ist damit die
Berechtigung in unserer
Kabelanlage analoge
Hörfunkprogramme
zu verbreiten
entzogen.
weitere Infos dazu auf unserer
Infoseite
Im Kundenbereich können unsere Mitglieder Ihre
Internetdaten einsehen und verwalten.
Infoseite - Was gibt es neues... ?
Antrag
auf Mitgliedschaft
( bitte ausdrucken - ausfüllen und an uns senden )
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antennengemeinschaft Flöha e.V.
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